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Aktuell

Zufussgehen – die Schlankheitskur für Körper und Staat

Fussverkehr Schweiz nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Fussverkehr als einzige Mobilitätsform einen positiven Gesamtnutzen ausweist. Dies zeigt die heute veröffentlichte Studie des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) über die externen Kosten des Verkehrs in der Schweiz.

Wer zu Fuss geht, tut nicht nur für seine Gesundheit und die Umwelt etwas Gutes, sondern trägt auch Sorge zum Staatshaushalt. Dies zeigt die Studie «Externe Effekte des Verkehrs 2010» zu den Umwelt-, Unfall- und Gesundheitseffekten der verschiedenen Verkehrsträger. Das Zufussgehen generiert dank tiefer Umweltkosten und positiven Wirkungen für die Gesundheit einen Nutzen von 10 Rappen pro Personenkilometer, während alle anderen Mobilitätsformen negativ zu Buche schlagen.

Weniger erfreulich sind die vergleichsweise hohen Unfallkosten des Fussverkehrs. Dabei handelt es sich überwiegend um Selbstunfälle, vor allem um Stürze. Viele wären vermeidbar, denn die Ursachen dieser Unfälle liegen oft in mangelhafter Infrastruktur und schlechtem oder fehlendem Unterhalt. So werden im Winter meist prioritär die Flächen für den motorisierten Verkehr geräumt, während die Gehflächen weiss und vereist bleiben.

Nach Logik der Studie werden Unfallkosten dem Unfallverursacher zugewiesen. Werden Fussgängerinnen und Fussgänger von einem Fahrzeug angefahren, trägt meist der Fahrzeughalter die Verantwortung; die Unfallkosten erscheinen als externe Kosten des jeweiligen Verkehrsträgers. Es braucht deshalb mehr Sicherheit für Zufussgehende im Strassenverkehr, allenfalls auf Kosten des motorisierten Verkehrs. Die kostengünstigste Massnahme sind Temporeduktionen im Innerortsbereich.

Mit einer konsequenten Förderung der nachhaltigen Mobilitätsformen können die externen Kosten des Verkehrs effektiv gesenkt werden. Sind die Bedingungen für den Fussverkehr attraktiver, gehen mehr Menschen zu Fuss. Damit werden externe Kosten anderer Mobilitätsformen vermieden. Wer sein Leben lang regelmässig zu Fuss geht, ist auch im Alter besser vor Stürzen geschützt, womit auch die Unfallkosten des Fussverkehrs weiter sinken.

«Das Zufussgehen muss entschieden gefördert werden, nicht nur mit Massnahmen für die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger, sondern auch indem die Attraktivität des Zufussgehens insgesamt gesteigert wird», fordert Thomas Hardegger, Präsident des Fachverbands Fussverkehr Schweiz. «Im Vordergrund steht für uns das Temporegime innerorts. Tempo 30 innerorts wäre die günstigste und wirksamste Massnahme, um Unfallkosten zu senken und die Attraktivität des Zufussgehens zu erhöhen.»

Fussverkehr Schweiz fordert deshalb:

– Förderung des Zufussgehens im Interesse der Volksgesundheit und der Staatsfinanzen

– Prioritäre Schneeräumung auf Gehflächen, um Unfallkosten durch Stürze zu vermeiden und das Zufussgehen zu fördern.

– Attraktivere Bedingungen und mehr Schutz für die nachhaltigen Verkehrsformen Fuss- und Veloverkehr.

– Eine konsequent angebotsorientierte Verkehrspolitik mit dem Ziel, die externen Kosten des Verkehrs zu minimieren. Mit anderen Worten: Zukünftiges Verkehrswachstum soll mit sanften Mobilitätsformen wie Velo- und Fussverkehr bewältigt werden.

Bundesamt für Raumentwicklung: Studie Externe Kosten des Verkehrs

30.06.2014

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch